Kann ich den Saft auch später abholen?

Natürlich können Sie den Saft auch zu einem späteren Zeitpunkt oder in Etappen abholen. Ihr Lohnware-Guthaben verfällt nicht. Aber bitte beachten Sie, dass ab Dezember des jeweiligen Erntejahres die Nachernte-Preise gelten, die einen Aufpreis von 0,05 € beinhalten.